(Theorie & Praxis)
Sollten sich Schüler*innen tatsächlich mal im Profil verwählt haben, gibt es gemäß den Vorgaben der OAPVO nur zwei Zeitpunkte, an dem ein Profilwechsel evtl. gestattet werden kann – am Ende des ersten sowie am Ende des zweiten Halbjahres der Oberstufe. Ein früherer oder späterer Wechsel ist nicht möglich. Darüber hinaus gibt es keine Garantie, dass der Wechsel gestattet werden kann, da in dem neuen Wunschprofil beispielsweise kein Platz sein könnte.
Eine Ausnahme gibt es beim Sportprofil: Sollten sich Schüler*innen des Sportprofils so schwer und langwierig verletzen, dass eine Benotung im Sportprofil nicht mehr möglich wäre, muss ein Wechsel in das Geographieprofil durchgeführt werden, das deshalb – abgesehen vom Profilfach – weitgehend dieselben Fächer vorsieht.
Wie oben beschrieben gehört zu jedem Profil ein Profilfach, das ab der Qualifikationsphase ebenso wie zwei der drei Kernfächer auf erhöhtem Niveau unterrichtet wird. Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache (im Sprachprofil Französisch, Latein oder Spanisch; in allen anderen Profilen Englisch).
Folgende Fächer, die jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet sind, werden in der Oberstufe unterrichtet:
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben. Wenn sie die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, wird ihnen auf Antrag hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Zum Erreichen der Fachhochschulreife (schulischer Teil) kann die Höchstdauer des Besuchs der Oberstufe beansprucht werden.
Schülerinnen oder Schüler, die am Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Bedingungen nicht erfüllen und nicht um eine Jahrgangsstufe zurücktreten müssen, können am Ende des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie diese Bedingungen allein mit den Leistungen des zweiten und dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase erfüllen. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler am Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase entsprechend hinsichtlich der im dritten und vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen.
Aus jedem Aufgabenfeld (s.o.) ist mindestens ein Fach als Abiturprüfungsfach zu wählen, das durchgängig in der Einführungs- und Qualifikationsphase unterrichtet wurde.
Erstes und zweites schriftliches Abiturprüfungsfach sind das Kernfächer, das auf erhöhtem Niveau unterrichtet wurde, und ein weiteres Kernfach auf grundlegendem Niveau. In diesen Fächern wird das sog. Zentralabitur geschrieben wird. In Englisch umfasst die Prüfung zusätzlich zu der schriftlichen Prüfung (Mediation, Schreiben) auch noch eine Sprechprüfung.
Die dritte schriftliche Abiturklausur findet im jeweiligen Profilfach statt und findet dezentral statt, d.h., die Abiturklausur wird nicht zentral, sondern von der unterrichtenden Lehrkraft gestellt.
Zusätzlich zu den drei schriftlichen Prüfungsfächern wählen alle Schülerinnen und Schüler noch mindestens ein weiteres Prüfungsfach; dies darf auch ein Kernfach auf grundlegendem Niveau sein. Hierbei kann zwischen einer mündlichen Prüfung und einer Präsentationsprüfung gewählt werden. Optional kann ein fünftes Prüfungsfach (als mündliche Prüfung oder Besondere Lernleistung) gewählt werden.
Für besonders interessierte und qualifizierte Schüler*innen besteht in der Oberstufe die Möglichkeit, eine besondere Lernleistung zu erbringen. Diese besondere Lernleistung kann während der Oberstufenzeit in Absprache mit einem Fachlehrer erbracht werden.
Mit dem Eintritt in die Oberstufe dürfen auch Schüler*innen, die noch nicht volljährig sind, in den Freistunden und in den großen Pausen das Schulgrundstück verlassen, sofern die Erziehungsberechtigten ihr diesbezügliches Einverständnis erklärt haben: Regeln in der Oberstufe
Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind zu regelmäßiger Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Ein Fehlen ist in einem Entschuldigungsheft schriftlich zu begründen und muss spätestens drei Tage nach Genesung zunächst der Klassenlehrkraft und dann den Kurslehrkräften zum Abzeichnen vorgelegt werden.
Bei Klassenarbeiten und Stunden mit Einzelleistungen am esten Krankheitstag müssen sich die Schülerinnen und Schüler vor der 1. Stunde per Email bei der Fachlehrkraft (
Schüler*innen, die im ersten Block nicht anwesend sind, gelten als erkrankt und dürfen deshalb an diesem Tag keinen schriftlichen Leistungsnachweis (Klassenarbeit, Gleichwertige Leistung) mehr erbringen.
Zur Bestätigung, dass sie über das Entschuldigungsverfahren informiert worden sind, müssen alle Oberstufenschüler*innen das folgende Formular unterschrieben im Oberstufenbüro abgeben: Regeln in der Oberstufe
Mit Erreichen der Volljährigkeit sind unsere Schüler*innen auch in schulischen Belangen für sich allein verantwortlich. In einigen Fällen ist die Schule gemäß §31 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes aber auch nach Erreichen der Volljährigkeit berechtigt, den Eltern Mitteilung zu machen. Volljährige Schüler*innen haben das Recht, diesen Datenübermittlungen generell oder im Einzelfall zu widersprechen. Die Eltern müssen im Falle eines Widerspruchs von der Schule informiert werden.
Hier finden Sie die gültigen Fachanforderungen für die Sekundarstufe II:
Oberstufenleiter: Herr Tobias Plachenka (
(Februar 2025)